Die Kellerabdichtung ist ein unerlässliches Element, um Bauten insbesondere Keller vor dem eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.
Feuchtigkeit und Nässe sind der Feind jeden Gebäudes. Bei den für die Kellerabdichtung geeigneten Maßnahmen wird zwischen Innenabdichtung und Außenabdichtung unterschieden.
Wirkung und Dauerhaftigkeit einer Bauwerksabdichtung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Hierzu zählt als einer der wesentlichen Faktoren die Auswahl des richtigen Abdichtungssystems, in Abhängigkeit von der Art der Wasserbeanspruchung.
Erst das richtige Einordnen der Belastung ermöglicht eine dauerhaft funktionsfähige Bauwerksabdichtung.
Einwirkungs-Klassen im Überblick DIN 18533:
Wasser- Einwirkungsklasse |
Einstufung |
W1-E | Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser |
W2.1-E | Drückendes Wasser |
W3-E | Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken |
W4-E | Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden |
Dieser Lastfall liegt vor, wenn sich die Keller-Außenwände oder Bodenplatten mit Gründungstiefe bis zu 3 m unter der Geländeoberkante (GOK) befinden, der Boden durchlässig ist und keine Drainung vorhanden ist.
Dieser Lastfall beschreibt nichtdrückendes Wasser bei stark wasserdurchlässigem Baugrund, zum Beispiel aus Kies oder anden. Das Wasser kann bis zum freien Grundwasserstand absinken und drückt nicht hydrostatisch auf das Bauwerk. In dieser Klasse werden zwei Sonderfälle unterschieden: Bodenfeuchte an der Bodenplatte (W1.1-E) sowie Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser an erdberührten Wänden und Bodenplatten.
Bodenfeuchte stellt die geringste Anforderung an die Kellerabdichtung.
Entsprechend darf bei der Planung mit diesem Lastfall nur gerechnet werden, wenn sowohl der Boden als auch das Verfüllmaterial sehr durchlässig sind (k > 10 – 4 m/s), wie es bei Sand und Kies der Fall ist.
Ist der Boden weniger durchlässig
(k ≤ 10 – 4 m/s), muss eine Drainung
nach DIN 4095 vorhanden sein, die dauerhaft funktionieren muss.
Drückendes Wasser kann durch Grundwasser, Hochwasser oder auch Stauwasser hervorgerufen werden. Die neue Norm unterscheidet zwischen mäßiger Einwirkung (W2.1-E) infolge von aufstauendem Sickerwasser oder infolge von Grundwasser bis maximal drei Meter und hoher Einwirkung (W2.2-E) von drückendem Wasser über drei Meter.
Unabhängig von Gründungstiefe, Eintauchtiefe und Bodenart sind alle erdberührten Bauteile gegen von außen drückendes Wasser abzudichten, wenn sie mit Grund- oder Schichtenwasser in
Berührung kommen.
Hierbei wird unterschieden in
• mäßig und
• hoch beanspruchte
Abdichtungen.
Auf horizontalen und geneigten Flächen
handelt es sich um mäßige Beanspruchung,
wenn das Wasser praktisch keinen hydrostatischen Druck ausübt. Dazu zählen im Außenbereich Balkone und nicht unterwohnte Terrassen und im Innenbereich
das häusliche Badezimmer.
Von hoher Beanspruchung spricht man im Außenbereich z. B. bei Dachterrassen,
intensiv begrünten Flächen, Parkdecks
etc. und bei Schwimmbeckenumgängen im Innenbereich, öffentlichen Duschen und gewerblich genutzten Küchen.
Die Einstufung erfolgt anhand des Bemessungswasserstandes sowie der Wasserdurchlässigkeit des Bodens. Der Bemessungswasser stand wird nach DIN 18533 wie folgt definiert: „Der höchste nach Möglichkeit aus langjähriger Beobachtung ermittelte Grundwasser- / Hochwasserstand und bei von innen drückendem Wasser der planmäßige Wasserstand.“
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